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Gebührenordnung

Beitrags- und Gebührenordnung

Reit- Zucht- u. Fahrverein Ennigerloh-Neubeckum e.V.

Beitrags- und Gebührenkonto: Sparkasse Münsterland-Ost
IBAN: DE36 4005 0150 0043 0254 10
BIC: WELADED1MST
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Diese Beitrags- und Gebührenordnung gilt für alle Mitglieder des Reit- Zucht- und Fahrvereins Ennigerloh-Neubeckum e.V.

Die Reitanlage darf nicht benutzt werden, ohne ein Entgelt zu entrichten. Dies gilt für Mitglieder und für Nichtmitglieder.

I. Mitgliedsbeiträge

Aktive Mitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben bzw. im laufenden Kalenderjahr erreichen € 60,-

Mitglieder von 14 - 18 Jahren € 36,-

Mitglieder bis 14 Jahren € 30,-

passive Mitglieder € 12,50

passive Mitglieder nach Vollendung des 60. Lebensjahres € 10,-

Die Zuordnung zur nächsten Beitragsklasse erfolgt in dem Jahr, in dem die jeweilige Altersabgrenzung erreicht wird.

Familienstaffelung
Als Familie gelten Personen einer Familie, die in einem Haushalt leben.

bei 3 Familienmitgliedern Ermäßigung 10 %
bei 4 Familienmitgliedern Ermäßigung 15 %
mehr als 4 Familienmitglieder Ermäßigung 25 %

Die Ermäßigung gilt für Kinder, Jugendliche o. Schüler/Azubis bis 25 Jahre, die im gleichen Haushalt leben.

Die Beiträge sind im April jeden Jahres fällig und werden im Bankeinzugsverfahren erhoben, die Ermächtigung hierzu ist bei Eintritt in den Verein zu erteilen. In begründeten Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden. Die in diesen Fällen erteilte Beitragsrechnung in Form eines Überweisungsauftrages ist sofort fällig.

Bei Nichtzahlung der fälligen Beiträge und Gebühren kann nach einmaliger erfolgloser Mahnung durch Vorstandsbeschluß der Ausschluß aus dem Verein erfolgen.
Vor der Beschlußfassung über den Ausschluß ist die Berechtigung zur Benutzung der Reitanlage zu widerrufen.

Der Austritt aus dem Verein kann nach vorausgegangener schriftlicher Kündigung bis 01. Oktober des jeweiligen Jahres, zum Jahresende erfolgen (gem. Satzung §5.2).
Kündigungen oder Änderungen erfolgen schriftlich an die Vereinsadresse.

Über Änderungen der Anschrift bzw. der Bankverbindung ist der Verein unverzüglich zu informieren. Alle anfallenden Bankgebühren durch Rücklastschriften gehen zu Lasten des jeweiligen Mitgliedes.

II.) Reitanlagen-Benutzungsgebühr

Die Reitanlagen-Benutzungsgebühr wird pro Pferd/Monat berechnet.
Zahlungspflichtig ist der Pferdehalter. Die Gebühr beträgt pro Monat:

für das 1. und 2. Pferd € 18,-
für das 3. bzw. 4. Pferd € 15,-
ab dem 5. Pferd € 13,-

Die Pferde sind dem Verein zu melden.

Die Gebühr wird vierteljährlich nachträglich per Bankeinzug oder Überweisungsauftrag erhoben. Eine entsprechende Liste hängt im März, Juni, Sept. u. Dezember zum Eintragen am Schwarzen Brett.

Mitglieder, die ihre Stammmitgliedschaft in einem anderen Verein haben, zahlen lt. Mitgliederbeschluss v. 10.03.2007 pro Pferd/Pony € 25,- im Monat.

III.) Reitunterricht

Reitunterricht Schulpferde (1x pro Woche) € 50,- monatlich
Longenstunden (1x pro Woche) € 35,- monatlich
Schnupperkurs Reiten (1x pro Woche) € 25,- monatlich
Reitunterricht Privatpferde 10er Karte € 60,-

Die Beiträge zum Reit- bzw. Longen-/Schnupperunterricht werden monatsweise im voraus abgebucht. Eine Abmeldung von o.g. Unterrichten ist nur 4 Wochen zum Monatsende möglich. Nicht genutzte Unterrichtsstunden, deren Ausfall nicht in der Verantwortung des Vereins liegen, werden nicht ersetzt und verfallen ersatzlos.
24 Std. vor den jeweiligen Reitstunden muss eine Abmeldung erfolgen, damit die Reitlehrer sich um evt. Ersatz bemühen können.

IV.) Arbeitsstunden

Jedes Mitglied mit Privatpferden, das die Reitanlage nutzt, verpflichtet sich zur Ableistung von mind. 25 Arbeitsstunden und mind. 2 Arbeitseinsätzen im Jahr, die zeitnah von einem Vorstandsmitglied abgezeichnet werden müssen.
Die Arbeitskarten müssen bis 15.01. d. jeweiligen Folgejahres abgegeben werden.
Jede nicht abgeleistete Stunde wird mit € 10,- und jeder nicht abgeleisteter Arbeitseinsatz mit € 25,- in Rechnung gestellt.
Die Arbeitskarten werden mit der Einladung zur jährlichen Mitgliederversammlung verschickt. Bis zur Mitgliederversammlung geleistete Arbeitsstunden des laufenden Jahres können nachgetragen werden. Sollte jemand keine Karte erhalten, ist diese beim Vorstand selbst anzufordern.
(Gem. Mitgliederbeschluß v. 17.04.2008)

V.) Aufnahmegebühr ab 01.11.2020 für Neumitglieder

Neumitglieder über 18 Jahren, die die Reitanlage mit Privatpferden nutzen: 150,- €
Dies gilt nicht für Minderjährige und Schulpferdereiter.

Für Familien (ab 3 Personen, Kinder/Jugendliche/Azubis/Studenten bis max. 25 Jahre, im gleichen Haushalt) 200,- €
Passive Mitgliedschaft ist von der Aufnahmegebühr nicht betroffen, zählt auch nicht für die Familienstaffelung.
Bei Änderung von passiver in aktive Mitgliedschaft, muss die Aufnahmegebühr nachträglich entrichtet werden.

(gem. Mitgliederbeschluß v. 27.10.2020)

Ennigerloh, im November 2020

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