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Reitbetrieb

Hallenbelegungsplan

Hier findet Ihr unseren aktuellen Hallenbelegungsplan - Stand 02-2024.

Kurfristige Änderungen werden in unserer WhatsApp Gruppe bekannt gegeben.

Hallen- und Reitplatzordnung

1. Das Reiten außerhalb der offiziellen Reitstunden geschieht auf eigene Gefahr.

2. Aufgrund des Versicherungsschutzes ist das Tragen einer Reitkappe für unter 18 jährige Pflicht.

3. Während der Unterrichtsstunden ist das Longieren untersagt.

4. Außerhalb der Unterrichtsstunden darf nur 1 Pferd longiert werden, das Longieren ist – besonders in den Wintermonaten- auf max. 20 min zu beschränken, auch wenn kein Weiterer longieren möchte.

5. Sind mehr als 6 Reiter in der Reithalle, kann aus Sicherheitsgründen nicht mehr longiert werden. Außerdem soll das Longieren nur mit getrensten und ausgebundenen Pferden/Ponys erfolgen.

6. Nehmen mehr als 7 Reiter an einer Unterrichtsstunde teil, darf kein weiteres Pferd nebenher geritten werden. (Reiten in gekennzeichneten Stunden möglich -siehe Reithallenplan-)

7. Das Führen von Pferden während des allgemeinen Reitbetriebes ist wegen der Unfallgefahr zu unterlassen.

8. Ständer, Stangen, Cavalettis und sonstige Hindernisse (wenn sie extra aufgebaut werden) sind nach Gebrauch wieder aus der Halle bzw. von den Reitplätzen zu entfernen. Auf dem Boden liegende Stangen sind wieder in die Auflagen zu legen.

9. Alle Reiter haben dafür Sorge zu tragen, daß der Pferdemist vom Reithallen- und Reitplatzboden aufgesammelt wird.

10. Alle Benutzer der Anbindehalle haben bei Verlassen zu fegen und ggf. die Mistkarre zu entleeren. Bei Verlassen der Reithalle werden die Hufe ausgekratzt bzw. wird gefegt!

11. Der Reithallenvorplatz/Anhängerparkplatz ist sauber zu halten.

12. Hunde sind auf dem Reitanlagengelände an der Leine zu führen und nicht in die Halle bzw. auf die Reitplätze zu lassen.

13. Erteilung von Unterricht auf dem Vereinsgelände ist nur den vom Verein gestellten Trainern bzw. Vereinsmitgliedern gestattet. Hier gilt –auch besonders in den Wintermonaten- den allgemeinen Reitbetrieb nicht zu stören.

14. Der letzte Benutzer macht alle Lichter aus.

Die Hallen- und Reitplatzordnung ist von allen Mitgliedern und Benutzern einzuhalten.
Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme!

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